Förderprogramme zu Ihrer Weiterbildung
Bildungsurlaub, Bildungsprämie, Weiterbildungsbonus
Unterschiedliche Programme fördern und unterstützungen Sie finanziell oder zeitlich bei Ihrer Weiterbildung. Folgend finden Sie einen Auszug möglicher Förderungen.
Sie vermissen etwas? Sprechen Sie uns gern an.
Bildungsurlaub
Die Bundesländer Deutschlands regeln die Voraussetzungen für die Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Fort- bzw. Weiterbildung und Anerkennung von Bildungsmaßnahmen im Sinne von „Bildungsurlaub“ individuell. Informationen, z.B. welche unserer Lehrgänge anerkannt sind, geben wir Ihnen gern telefonisch.
Weiterbildungsbonus
Förderprogramm des Europäischen Sozialfonds und der Stadt Hamburg
Weiterbildungsbonus – schnell und unkompliziert qualifizieren. Der Europäische Sozialfonds (ESF) und die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, fördern seit November 2009 mit dem Projekt „Weiterbildungsbonus“ gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU bis maximal 249 Mitarbeiter/innen) und deren Beschäftigte. Die Kosten für berufliche Qualifizierungen werden über den „Weiterbildungsbonus“ zu 50 % übernommen – maximal 750 € pro Jahr und Person. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Qualifizierungsmaßnahme arbeitsplatzsichernd für die Beschäftigten und / oder wettbewerbsfördernd für das Unternehmen ist.
Quelle und weitere Informationen: www.weiterbildungsbonus.net
Hinweis
Alle hier genannten Informationen beruhen auf Angaben der Beratungsstellen und sind ohne Gewähr. Bitte setzen Sie sich bei Interesse direkt mit den über die vermerkten Links zu erreichenden Beratungsstellen in Verbindung. In der Regel ist eine Beratung durch die zuständigen Stellen zu einem Förderprogramm wie der Bildungsprämie oder dem Weiterbildungsbonus vor Buchung einer Qualifizierung notwendig.