Förderprogramme zu Ihrer Weiterbildung:

Bildungsurlaub, Bildungsprämie, Weiterbildungsbonus

Es gibt unterschiedliche Programme, die Ihr Engagement, sich weiterzubilden finanziell oder zeitlich unterstützen. Folgend finden Sie einen Auszug möglicher Förderungen.

  • Bildungsurlaub

Die Bundesländer Deutschlands regeln die Voraussetzungen für die Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Fort- bzw. Weiterbildung und Anerkennung von Bildungsmaßnahmen im Sinne von "Bildungsurlaub" individuell. Informationen, z.B. welche unserer Lehrgänge anerkannt sind, geben wir Ihnen gern telefonisch.

 

In Deutschland gibt es zudem unterschiedliche Förderprogramme, über die ein Weiterbildungsinteressierter unter bestimmtem Voraussetzungen finanzielle Unterstützung erhalten kann. Dazu gehören z.B.:

  • Weiterbildungsbonus, Förderprogramm des Europäischen Sozialfonds
    und der Stadt Hamburg

Weiterbildungsbonus - schnell und unkompliziert qualifizieren.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) und die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, fördern seit November 2009 mit dem Projekt „Weiterbildungsbonus“ gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU bis maximal 249 Mitarbeiter/innen) und deren Beschäftigte. Die Kosten für berufliche Qualifizierungen werden über den „Weiterbildungsbonus“ zu 50 % übernommen - maximal 750 € pro Jahr und Person. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Qualifizierungsmaßnahme arbeitsplatzsichernd für die Beschäftigten und / oder wettbewerbsfördernd für das Unternehmen ist.
 
Quelle und weitere Informationen:
www.weiterbildungsbonus.net

 

  • Bildungsprämie

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, die angestrebte Weiterbildungsmaßnahme nicht mehr als 1.000 Euro kostet und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund einen Teil der Weiterbildungskosten.
Quelle: "Merkblatt für Weiterbildungsanbieter" (Stand: Oktober 2016)

Weitere Informationen zur Bildungsprämie finden Sie unter folgendem Link:
www.bildungspraemie.info

 

Alle hier genannten Informationen beruhen auf Angaben der Beratungsstellen und sind ohne Gewähr. Bitte setzen Sie sich bei Interesse direkt mit den über die vermerkten Links zu erreichenden Beratungsstellen in Verbindung. In der Regel ist eine Beratung durch die zuständigen Stellen zu einem Förderprogramm wie der Bildungsprämie oder dem Weiterbildungsbonus vor Buchung einer Qualifizierung notwendig.

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