Die Freie und Hansestadt Hamburg bestätigt uns mit Schreiben vom 14.04.2011, dass unsere Kurse / Seminare / Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Zertifizierung nach:
auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzugelegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten bzw. eine berufliche Weiterbildung darstellen und bescheinigt damit gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz, dass unsere entsprechenden Kurse / Seminare / Lehrgänge von der Umsatzsteuer befreit sind.
Damit erreichen Sie als Privatpersonen, die die Ausbildung selbst finanziert und Organisation, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, Ihr IPMA-Zertifikat ab sofort 19 % günstiger!
Wir freuen uns insbesondere für die Teilnehmer der am 07.05.2011 in Hamburg startenden Lehrgänge, die gleich in den Genuss der Umsatzsteuerbefreiung kommen.