Es gibt unterschiedliche Programme, die Ihr Engagement, sich weiterzubilden finanziell oder zeitlich unterstützen. Folgend finden Sie einen Auszug möglicher Förderungen.
Die Bundesländer Deutschlands regeln die Voraussetzungen für die Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Fort- bzw. Weiterbildung und Anerkennung von Bildungsmaßnahmen im Sinne von "Bildungsurlaub" individuell. Nachfolgend finden Sie die Bundesländer, in welchen unsere Qualifizierung nach IPMA Level D und C/B Plus im Sinne von "Bildungsurlaub" anerkannt ist.
Bremen
Die Anerkennungen sind vorerst bis 31.12.2011 befristet. Weitere Informationen, z.B. welche unserer Lehrgänge anerkannt sind, geben wir Ihnen gern telefonisch.
In Deutschland gibt es zudem unterschiedliche Förderprogramme, über die ein Weiterbildungsinteressierter unter bestimmtem Voraussetzungen finanzielle Unterstützung erhalten kann. Dazu gehören z.B.:
„Weiterbildungsbonus - schnell und unkompliziert qualifizieren
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Der Europäische Sozialfonds (ESF) und die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, fördern seit November 2009 mit dem Projekt „Weiterbildungsbonus“ gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU, max. 249 Mitarbeiter/innen) und deren Beschäftigte. Die Kosten für berufliche Qualifizierungen werden über den „Weiterbildungsbonus“ zu 50 % übernommen - maximal 750 € pro Jahr und Person. Voraussetzung für die Förderung ist lediglich, dass die Qualifizierungsmaßnahme arbeitsplatzsichernd für die Beschäftigten und / oder wettbewerbsfördernd für das Unternehmen ist. Kleine und mittlere Unternehmen und deren Beschäftigte können sich bei Weiterbildungsbedarf oder Fragen zur Finanzierung von Bildungsmaßnahmen direkt an Punkt Bildungsmanagement wenden."
Quelle: PUNKT Bildungsmanagement, www.punkt-b.org
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
"Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.** Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.
** Die Einkommensgrenze erklärt sich aus dem Vermögensbildungsgesetz. Das zu versteuernde Jahreseinkommen errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der Sozialabgaben. "
Quelle: Flyer "Zahlt sich aus Die Bildungsprämie" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom Januar 2010
Weitere Informationen zur Bildungsprämie finden Sie unter folgendem Link:
Alle hier genannten Informationen beruhen auf Angaben der Beratungsstellen und sind ohne Gewähr. Bitte setzen Sie sich bei Interesse direkt mit den über die vermerkten Links zu erreichenden Beratungsstellen in Verbindung. In der Regel ist eine Beratung durch die zuständigen Stellen zu einem Förderprogramm wie der Bildungsprämie oder dem Weiterbildungsbonus vor Buchung einer Qualifizierung notwendig.